Personenschutz, Sicherung und Begleitschutz: Geschäftlich und privat

Personenschutz, Sicherung und Begleitschutz:
Geschäftlich und privat

Für Ihren persönlichen Schutz und Ihre Sicherheit, im privaten wie beruflichem Umfeld, können Sie sich auf unsere Sicherheitsexperten verlassen. Ob bei Ihnen zu Hause, im Unternehmen oder unterwegs bei Geschäftsterminen, auf Urlaubsreisen, an Airports, Häfen oder Bahnhöfen – überall dort, wo Sie sich aufhalten, sorgen wir für Ihren Schutz. Darüber hinaus ist Ihre Familie in der Obhut unserer Personenschützer sicher aufgehoben.

Neben Aufklärungs- und Sicherungsmaßnahmen am jeweiligen Aufenthaltsort bieten wir Begleitschutz, Eskortierung und Chauffeur-Dienste. Dabei können Sie sich in jedem Fall darauf verlassen, dass die für Sie bereitgestellten Sicherheitsbegleiter entsprechend professionell geschult sind und Gefahrensituationen schnell erkennen, unmittelbar entscheiden und entschlossen handeln.

Im Wesentlichen unterscheiden wir bei unseren Einsätzen zwischen mittelbarem und unmittelbarem Personenschutz sowie damit in Zusammenhang stehendem Objektschutz.

Die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten

Es besteht die Möglichkeit, einen einzelnen Personenschützer einzusetzen oder ein Team aufzustellen, welches der zu schützenden Person ständig zur Seite steht. Der Sicherheitsbegleiter trifft alle Maßnahmen, die für den unmittelbaren Personenschutz erforderlich sind. Zudem ist er verantwortlich für sämtliche die Person und ihr Umfeld betreffende Sicherheitsmaßnahmen. Bei öffentlichkeitswirksamen Terminen der Schutzperson trifft er die notwendigen Absprachen mit Behörden, Veranstaltern, etc. Im Ereignisfall gehört die schnelle Einleitung von Gegen- und Evakuierungsmaßnahmen zur Aufgabe des unmittelbaren Personenschutzes.

Schwerpunkte der operativen Tätigkeit sind:

  • Sicherheitsbegleitung
  • Erster Ansprechpartner in Sicherheitsfragen für die zu schützende Person
  • Durchführung von nichttechnischen Durchsuchungen
  • Kontakt zu relevanten Behörden
  • Führung der Personenschützer in der Aufklärung
  • Fahrer eines ggf. eingesetzten (sondergeschützten) Fahrzeuges

Die Aufklärungsmaßnahmen werden von einem ausgebildeten Personenschützer durchgeführt. Dieser mittelbare Personenschutz ist „Auge und Ohr“ des unmittelbaren Personenschutzes. Er erkundet und sichert die genutzten Fahrstrecken nach Unregelmäßigkeiten, etwa provozierte Staus, Hinterhalte etc. Zudem verhindert er Ausspähversuche und unterstützt den unmittelbaren Personenschutz im Ereignisfall – insbesondere im sogenannten Trichterbereich. Hierunter verstehen wir die zwingend zu nutzenden Zuwege zu den Lokationen der jeweiligen Schutzperson. Darüber hinaus kann der Aufklärer den Personenschützer bei öffentlichen Terminen der zu schützenden Person durch verdeckte Maßnahmen unterstützen.

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit sind:

  • Erkundung des Umfeldes von Wohnort, Fahrstrecken, Arbeitsort
  • anlassbezogene Sicherheitsbegleitung bei öffentlichen Terminen
  • Erkundung der wiederkehrenden Wege
  • Begleitungen je nach Gefährdung von Angehörigen
  • Sporadische Erkundung regelmäßig aufgesuchter Örtlichkeiten
  • Aufnahme und Abschleusen der Schutzperson am Objekt / Büro
  • Aufklärung von tatvorbereitenden Handlungen am Objekt
  • Unterstützung des unmittelbaren Personenschutzes
  • Intervention im Ereignisfall
  • Flexible, anlassbezogene Anfahrten der Objekte zu unterschiedlichen Zeiten
  • Flexible, anlassbezogene Standposten am Objekt zu unterschiedlichen Zeiten, von unterschiedlicher Dauer
  • Permanente Veränderungs- und Feststellungsdokumentation
  • Tatortsicherung /-dokumentation im Ereignisfall

Ein weiterer Bestandteil unserer Personenschutzkonzepte ist der im Rahmen des Personenschutzes durchgeführte Objektschutz. Hierzu zählt etwa die permanente Bewachung des privaten Wohnobjektes der Schutzperson durch ausgebildete Sicherheitsmitarbeiter.

Die eingesetzten Kräfte sind hierbei in der Lage, tatvorbereitende Handlungen aller Art zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. So kann im Zweifelsfall schnell alarmiert werden und sonstige, zuvor festgelegte Maßnahmen und Interventionen können eingeleitet werden.

Die Ausbildung der eingesetzten Kräfte orientiert sich an unseren Grundanforderungen zur Qualifikation im Personenschutz. Die Mitarbeiter sind insbesondere in der Observationstätigkeit und Durchführung hilfeleistenden Maßnahmen bzw. Interventionen geschult.

Der Einsatz im Objektschutz erfolgt nach Absprache bewaffnet oder unbewaffnet.

Schwerpunkte der Objektschutztätigkeit sind:

  • Beaufsichtigen des Objektes
  • Kontrolle der ein- und ausgehenden Personen
  • Kontrollgänge am Objekt; Meldung bei besonderen Vorkommnissen gemäß Melde- und Berichtswesen sowie Vorgaben des Auftraggebers
  • Entgegennahme von Lieferungen
  • Kommunikation mit dem Personenschutzteam
  • Aufnahme und Abschleusen der Schutzperson am Objekt

Ihr Ansprechpartner

Stefan Bisanz

Stefan Bisanz

Geschäftsführer
consulting plus GmbH

Experte des Geschäftsbereiches
Personenschutz

+49(0)2171 – 39 44 766
stefan.bisanz@consulting-plus.de

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